Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Bau- und Architekturrecht, Werkvertragsrecht (insbes. Baumängelangelegenheiten, Gewährleistungsfragen und versicherungsrechtliche Aspekte), Gastgewerberecht, Verwaltungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Betreibungs- und Konkursrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Sportrecht, beratend und prozessierend tätig.
RA Justus H. Brunner ist ein Generalist und prozessiert u.a. in den Bereichen Haftpflicht- und Werkvertragsrecht. Aber auch in den weiteren - oben als Tätigkeitsschwerpunkte bezeichneten - Fachgebieten hat er sich im Laufe seiner über 25 Jahre andauernden Anwaltstätigkeit ein vielfältiges und fundiertes Wissen angeeignet. Sein Fokus liegt darin, seiner Klientschaft jeweils eine möglichst umfassende juristische Begleitung anzubieten, sei dies in privaten oder in geschäftlichen Belangen. Er zeichnet sich dabei dadurch aus, dass er im Falle einer Mandatsannahme die Interessen seiner Klienten hartnäckig und auch mit einer Prise Leidenschaft vertritt.